DGUV V3 Prüfung – ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702.

Als ortsveränderliche Geräte bezeichnet man elektrische Betriebsmittel, die in der Regel mittels eines Steckers leicht von einem zu einem anderen Ort bewegt werden können. Diese Betriebsmittel sind nach DGUV V3 und V4 (deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in regelmäßigen Abständen zu Prüfen. Geprüft wird nach den Normen genauer nach der DIN VDE 0701-0702 (DIN EN 62638). Ebenso wird nach der TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) in einer Gefährdungsbeurteilung eine Frist der Wiederholungsprüfung festgelegt.

DGUV V3 Prüfung – ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

DIN VDE 0105-100 – wiederkehrende Prüfung

DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung oder nach Umbauten, Anpassungen sowie Erweiterungen der Anlagen

Die Prüfung ob nun zur Abnahme oder wiederkehrend ist um einiges komplexer als die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel und darf daher ausschließlich von Elektrofachkräften kurz EFK durchgeführt werden. Diese Prüfung ist ebenso wie die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel in regelmäßigen wiederkehrenden Intervallen gesetzlich vorgeschrieben. Als ortsfest bezeichnet man Elektroinstallationen wie Haupt- und Unterverteilungen, elektrische Anlagen und Maschinen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet hierbei die rechtliche Grundlage ebenso die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die deutsche gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in unserem Fall die DGUV V3. Die wiederkehrende Pflichtprüfung dient dazu eventuell vorhandene oder absehbare Mängel auch vorbeugend aufzudecken und in einem Bericht, dem Auftraggeber, anzuzeigen. Diese angezeigten Mängel sind anschließend zu beheben, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Eine Unterlassung der Prüfung oder Abschaltung der Mängel ist seit Mitte 2015 eine Straftat nach § 26 BetrSichV. Meist sind auch Vermieter bzw. Eigentümer von Mietwohnungen dazu verpflichtet, da die AGBs des Energieversorgers dies fordern.

Durch eine solche Prüfung und dem richtigen Umgang mit dem daraus resultierenden Ergebnis, schützen Sie sich nicht nur vor Personen- und Sachschäden, sondern auch vor eventuell vorkommenden Produktionsausfällen und der meist verheerend finanziellen Auswirkungen.

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Unsere Mitarbeiter sind intern und extern geschult und geprüft um die Auflagen der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen. Bei Fragen zur Sicherheit und zur Umsetzung aktueller Maßnahmen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.