Wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzanlagen nach DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Beiblatt 3

Diese geforderte Sachkundeüberprüfung muss durch eine zertifizierte Blitzschutzfachkraft durchgeführt werden. In explosiongefährdeten Bereichen ist zudem die Weiterbildung mit einem Zertifikat zur BEx-Fachkraft nötig. Die Prüfung und deren wiederkehrender Interwalle sind in der DIN je Blitzschutzklasse eingeteilt. Das Blitzschutzsystem gehört zum Brandschutz sowie zur elektronischen Anlage eines Gebäudes und besteht aus mehreren Bereichen wie dem Auffangsystem, Fangeinrichtigungen, Ableitungssystem, Erdungssystem, (Blitzschutz) Potentialausgleich und Überspannungsschutz bzw. Blitzstromableitern in den elektrischen Anlagen sowie der Kommunikationstechnik wie Fernsehen, Internet und Telefonie.

Dieses ganzheitliche Blitzschutzsystem auch LPS genannt, wird bei einer Prüfung erfasst und im Nachgang dokumentiert und dem Auftraggeber in gewünschter Form zur Verfügung gestellt. Wird nur ein Teil einer Anlage geprüft ist keine Aussage über eine ganzheitlich funktionierende Anlage möglich und somit ist der Eigentümer oder Auftraggeber rechtlich nicht mehr sicher in einem Schadensfall. Die Instandhaltung der Anlage ist ebenso wie die Prüfung eine Pflicht.

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